Zum 18. Januar ist in Deutschland die Binnenschiffspersonalverordnung in Kraft getreten, die unter anderem die Nutzungsmöglichkeiten von Sportbootführerscheinen zu gewerblichen Zwecken umfassend neu
regelt und durch das neue Kleinschifferzeugnis ergänzt wurde.
Gewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne sind alle Tätigkeiten, die ein finanzielles Interesse verfolgen, die im Rahmen einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit ausgeübt werden oder für die ein Gewerbe angemeldet wurde. Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Liste von Tätigkeiten, für die künftig ein Sportbootführerschein nicht mehr ausreichend ist:
Führen von Einsatzbooten durch Behörden oder private Rettungsdienste
Führen von Sportbooten als Fahrschullehrkraft im Rahmen der Sportbootausbildung (Auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang I können für die Sportbootausbildung auch die in § 15 See-Sportbootverordnung genannten Scheine genutzt werden. Ein gesondertes Kleinschifferzeugnis ist in diesem Fall nicht erforderlich)
Vorführfahrten
Werftfahrten
Binnenfischerei, die nicht nur eine Freizeitbeschäftigung darstellt
Angelguide
Überführungsfahrten
und mehr...
Ausbildung zum Kleinschifferzeugnis
Wenn Sie ein Kleinschifferzeugnis neu erwerben möchten müssen Sie hierfür
eine Prüfung bestehen.
Diese besteht aus einer theoretischen Multiple-Choice-Prüfung, in der Sie in den Prüfungsteilen
„Navigation und Verkehrsvorschriften“,
„Betrieb des Fahrzeugs“,
„Wartung und Instandhaltung“ sowie
„Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz“
geprüft werden.
Für die Prüfung für das Kleinschifferzeugnis benötigen Sie
folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
Tauglichkeitszeugnis nach (im Original und daher ausschließlich postalisch!)
Sportbootführerschein Binnen oder See
Sprechfunkzeugnis UBI
Führungszeugnis (Belegart 0; dieses beantragen Sie bitte gesondert bei Ihrem Bürgeramt oder online)
Passbild (in digitaler Form im Dateiformat JPG und 413 x 532 Pixeln, maximale Größe 5 MB)
News 2024
In Zusammenarbeit mit den Behörden haben wir den Lehrgang für die Ausbildung zum Kleinschifferzeugnis vorbereitet.
Wir können Ihnen aktuell einen Ausbildungskurs zum
Kleinschifferzeugnis anbieten.
Das Kleinschifferzeugnis kann für die Wasserstraßen der Zone 1 - 4 oder
für 1 und 2 (See) oder auch nur für 3 und 4 (Binnen) ausgestellt werden.
Wer auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Zone 1 und 2 tätig werden möchte, muss wie bisher auf die Sportschifferscheine (SKS, SSS & SHS)
oder ggf. sogar, je nach Verwendungszweck, auf die Patente
STCW95, STCW98, oder die A Patente von A1 Küstenfahrt bis A6 große Fahrt zugreifen.
Ab dem 18. Januar 2027
dürfen mit einem Sportbootführerschein dann nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung geführt werden. Das heißt, die bis hierhin geltende Übergangsregelung gilt dann nicht mehr. Sobald Sie ein Fahrzeug gewerblich bzw. nicht zu Sport- und Erholungszwecken führen, benötigen Sie ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer und Schiffsführerinnen nach der neuen BinSchPersV. Für Fahrzeuge bis 20 Meter Länge ist dann sogenannte Kleinschifferzeugnis Pflicht.
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