Behörden Ausbildungen
Ein Ziel der Ausbildungen ist es, den Bootsführern die Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die Sie zur selbstständigen
und eigenverantwortlichen Wahrnehmung Ihrer Aufgaben als
Bootsführer, Schiffsführer in einer Behörde benötigen.
An erster Stelle bei unseren Ausbildungen steht Sicherheit
der Einsatzkräfte auch in Extremsituationen.
Für jede einzelne Behörde haben wir andere Ausbildungslerninhalte
auch die Dauer der Ausbildung ändert sich bei verschiedenen Anforderung.
Genaue Lernziele besprechen wir mit Ihnen direkt.
zb maritime Schifffahrtsrechte, Sonderrechte usw
- Sicherheit auf dem Wasser
- einfache & Radar Navigation
- Seemannsknoten, Leinenarbeit
- fahren bei Wellen
- fahren in besonderen Gefahrenlagen
Hochwasser , Öl und Unwettereinsätzen
- verhalten bei Sturm & Gewitter
- ein besonder Kurs warten und pflegen vom Schiffsmotor
- Sportbootführerschein & Kleinschifferzeugnis für Feuerwehren
Hier einige Beispiele für Fortbildungen
Sicherheitsausbildungen
Medizinische Probleme auf See
Kleinschifferzeugnis
Zum 18. Januar ist in Deutschland die Binnenschiffspersonalverordnung in Kraft getreten, die unter anderem die Nutzungsmöglichkeiten von Sportbootführerscheinen zu gewerblichen Zwecken umfassend neu regelt und durch das neue sogenannte Kleinschifferzeugnis ergänzt wurde. Daher möchten wir hiermit über die wichtigsten Änderungen in diesem Bereich informieren:
Bis zum 18. Januar durften mit Sportbootführerscheinen (See und Binnen) sowohl Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung geführt werden als auch bestimmte Fahrzeuge, die keine Sportboote sind, sofern sie höchstens 20 Meter lang waren. Der Nutzungszweck des Fahrzeuges war bisher nicht entscheidend.
Diese Rechtslage hat sich nunmehr mit dem Inkrafttreten der neuen Binnenschiffspersonalverordnung geändert. Grundsätzlich dürfen Sie nun mit einem Sportbootführerschein nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung führen. Das heißt, der Sportbootführerschein gilt nur noch für nicht gewerbliche Zwecke, also allein zu Sport- und Erholungszwecken.
Was sind gewerbliche Tätigkeiten?
Gewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne sind alle Tätigkeiten, die ein finanzielles Interesse verfolgen, die im Rahmen einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit ausgeübt werden oder für die ein Gewerbe angemeldet wurde. Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Liste von Tätigkeiten, für die künftig ein Sportbootführerschein nicht mehr ausreichend ist:
Führen von Einsatzbooten durch Behörden oder private Rettungsdienste
Führen von Sportbooten als Fahrschullehrkraft im Rahmen der Sportbootausbildung
Vorführfahrten
Werftfahrten
Binnenfischerei, die nicht nur eine Freizeitbeschäftigung darstellt
Führen von Rettungsbooten
Mehr Information zum Kleinschifferzeugnus erhalten Sie hier auf
unsere Webseite Kleinschifferzeugnis
Sicherheitszeugnis und Schiffsbesatzungszeugnis:
Gewerbsmäßig genutzte Boote ab einer Länge von 8m benötigen
unter deutscher Flagge:
Ein Sicherheitszeugnis für Motorboote und ein Schiffsbesatzungszeugnis.
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr stellt das Sicherheitszeugnis für Motorboote für 2 Jahre, das Schiffsbesatzungszeugnis für 5 Jahre aus.
Wir wünschen allen Einsatzkräften allzeit sichere Einsätze
und gute Fahrt !
Sicherheit erhält man nur durch intensives häufiges Lernen.
Allzeit gute Fahrt
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