Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen)
Für den Sportbootführerschein SBF Binnen unterrichten wir Sie
mit 9 Ausbildungsstunden in einer Kleingruppe von 3 - 6 Teilnehmer.
Sie möchten auf Binnengewässern (Flüssen, See und Kanälen) Segeln oder Motorboot fahren, dann benötigen Sie den SBF Binnen.
Gilt für Fahrzeuge bis 20 m außer auf dem Rhein.
Bei uns erlernen Sie Fachwissen zum sicheren Boot fahren, damit Sie
auch nach der Prüfung Spass auf dem Wasser habt.
Sie lernen nicht nur die Prüfungsfragen auswendig, sondern Sie erhalten
das Fachwissen und verstehen so komplette Handlungen.
Wir unterrichten Sie von A wie Anker bis Z wie Z Antrieb.
Hier ein Ausschnitt von unseren Ausbildungsthemen:
- Gesetzliche Grundlagen
- Sicherheit
- Seemannschaft
- Knotenkunde
- Wegerechte
- Lichterführung
- Maschinenanlage (ganz wichtig Blower was ist das?)
- Binnenschifffahrtsrecht
- Manöverkunde
Im Anschluss des Kurses üben wir mit Ihnen gemeinsam
die Prüfungsfragen zum Sportbootführerschein Binnen.
Unterrichtszeiten Theorie
Ausbildung in der Abendschulung
Wochenende Ausbildung
Ausbildungskurs morgens für Teilnehmer im Schichtdienst
individuelle Ausbildungszeit, VIP Kurs
direkte Einzelausbildung beim Kunden VIP
Ausbildung direkt beim Kunden für Firmen und Vereine
3 Tages intensiv Ausbildung
Gruppen Ausbildung für Firmen nach Termin Absprache
Unterrichtszeiten für die Praxis
werden individuell mit den Teilnehmern abgestimmt
richtet sich auch nach dem Wetter
Praktische Ausbildungsmanöver für SBF Binnen Motor
Sie erlernen Hafenmanöver ohne Stress,
hier einige Praxis Ausbildungsmanöver:
- Eindampfen in die Vorspring
- Eindampfen in die Achterleine
- sichers ablegen
- fahren nach Landmarken
- Rettungsmanöver unter realen Bedingungen
- Kursgerechtes auf stoppen
- drehen auf dem Teller
- Prüfungsgerechtes anlegen
- Sicherheit beim Motorboot fahren
- Rettungsweste richtig anlegen
- richtiges tanken - Gefahren beim tanken
Voraussetzung für den SBF Binnen
- Mindestalter 15 Jahre
- körperliche und geisitge Tauglichkeit
- ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe
- ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
- Ausreichendes Hörvermögen
- Zuverlässigkeit zb Vorlage eines Kfz Führerschein oder
Führungszeugnis
Anerkannte Ausbildungsstätte des DMYV
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